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Einsatz Microsoft Office 365 an Schulen datenschutzrechtlich unzulässig

Der Einsatz von Microsoft Office 365 an Schulen ist datenschutzrechtlich unzulässig, soweit Schulen personenbezogene Daten in der europäischen Cloud speichern.

Warum die Cloudanwendung von Office 365 derzeit unzulässig ist

Der Einsatz an Schulen ist zunächst auf den pädagogischen Bereich beschränkt. Somit dürfen für geschäftliche Vorgänge in der öffentlichen Verwaltung keine Cloud-Dienste, die von amerikanischen Unternehmen angeboten werden und dem Patriot-Act (NSA Backdoor) unterliegen, eingesetzt werden.

Die Nutzung von Cloud-Anwendungen durch Schulen ist generell kein datenschutzrechtliches Problem. Viele Schulen in Hessen wenden bereits Cloud-Lösungen an.

Ob zum Beispiel die Lernplattform oder das elektronische Klassenbuch: Schulen können sich datenschutzkonform digitaler Anwendungen bedienen, soweit die Sicherheit der Datenverarbeitung und die Teilhabe der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist. Anders ist die Rechtslage bei Office 365 als Cloud-Lösung. Seit Jahren befinden sich die Aufsichtsbehörden mit Microsoft in der Diskussion. Dabei ist der entscheidende Aspekt, ob die Schule als öffentliche Einrichtung personenbezogene Daten (von Kindern) in einer (europäischen) Cloud speichern kann, die z.B. einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden ausgesetzt ist.

Öffentliche Einrichtungen in Deutschland haben eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Zulässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch muss die digitale Souveränität staatlicher Datenverarbeitung gewährleistet sein. Hinzu kommt ein weiteres Problem, auf das im Herbst 2018 das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie die Öffentlichkeit hingewiesen hat.

Mit der Verwendung des Betriebssystems Windows 10 werden eine Fülle von Telemetrie-Daten an Microsoft übermittelt, deren Inhalte trotz wiederholter Anfragen bei Microsoft nicht abschließend geklärt sind. Derartige Daten werden auch bei der Nutzung von Office 365 übermittelt.

Andere Cloud - Lösungen von z.B. Google und Apple

Was für Microsoft gilt, ist auch für die Cloud-Lösungen von Google und Apple zutreffend. Die Cloud-Lösungen dieser Anbieter sind bislang ebenfalls nicht transparent und nachvollziehbar dargelegt worden. Deshalb gilt auch hier, dass für Schulen die datenschutzkonforme Nutzung derzeit nicht darstellbar ist.

Stellungnahme des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Stellungnahme des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Einsatz von Microsoft Office 365 in hessischen Schulen.

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