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Informationen zur Mehrwertsteuersenkung

Kundeninformation zur Mehrwertsteuersenkung zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020!

Sehr geehrte Kunden der IMSOLUTION GmbH

gerne informieren wir Sie bzgl. der zeitlich begrenzten Mehrwertsteuersenkung und deren Auswirkung auf einen Kauf von Produkten und Bezug von Leistungen unseres Unternehmens.

Generell gilt: Für die Berechnung der Mehrwertsteuer bei einem Kauf von Waren ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem sie laut Gesetz entsteht.

Wann gilt der geringere Mehrwertsteuersatz von 16 %

Der geringere Mehrwertsteuersatz von 16 % gilt nur dann, wenn eine Leistung zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 vollständig erbracht oder eine Ware geliefert wird.

Bei Warenlieferungen ist der Zeitpunkt ausschlaggebend, an dem der Empfänger Verfügungsmacht über die Lieferung erhält bzw. das Versanddatum bei Versand der Ware.

Mehrwertsteuer bei Lizenzen und Jahresleistungen

Bei Lizenzen und ähnlichen "Jahresleistungen“ gilt, dass diese erst mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums (also am Ablauftag) als erbracht gelten z.B. Updateverträge, Adobe CC Lizenzen, Microsoft 365 etc.

Der geringere Mehrwertsteuersatz von 16 % kommt bei einem Kauf von Softwarelizenzen daher nur zum Tragen, wenn der Ablauftag der jeweiligen Lizenz in den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 fällt.

Dies gilt auch, wenn die Lizenz bereits im Voraus für den gesamten Zeitraum bezahlt wird.

Sie haben Fragen?

Sollten sich für Fragen ergeben, kontaktieren Sie uns bitte unter: 040-253328-0 oder via Mail: info (at) imsolution.de

Ihr IMSPRO Team

IMSPRO - KONTAKT: 040-253328-0


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