Links bei Google löschen lassen - Wer seine Einträge bei Google löschen lassen will, der kann dies auf dem direkten Wege tun.
Einträge bei Google löschen lassen
Wer nicht so lange warten möchte bis Google mit einem neuen Einspruchsverfahren Löschanträge gem. dem Urteil des EuGH entgegennimmt, der kann auch sofort einen direkten Löschantrag an Google stellen.
Wer also aktuell Links zu seinen persönlichen Daten bei Google löschen lassen möchte, der kann den Weg über ein direktes Anschreiben an Google nutzen.
Das Recht auf Vergessenwerden bei Google
Seit Urteil des Europäischen Gerichtshofes EuGH vom 13.05.2014 hat (Urt. v.13.05.2014, Az.: C-131/12) hat nun jeder Bürger das Recht, persönliche Daten aus den Suchergebnissen bei Google löschen zu lassen, wollen nun viele Europäer von diesem »Recht auf Vergessenwerden« Gebrauch machen.
Dies ist jedoch gestaltet sich gegenwärtig nicht ganz einfach. Die bislang von Google für solche Fälle vorgehaltenen Onlineformulare zur Löschung von Einträgen sind aktuell nicht gem. dem Urteil optimiert.
Google arbeitet an neuem Verfahren zur Löschung
Google arbeitet zwar an einem neuen Verfahren das den speziellen Anforderungen zur Löschung gem. o.g. Urteil entspricht, aber noch ist nicht klar wann dieses offiziell genutzt werden kann und wie schnell und unkompliziert Löschanträge durchgeführt und dann auch umgesetzt werden.
Keine Rechtssicherheit ohne Vorgaben des EuGH
Verzögernd kommt sicher noch hinzu, dass auch die nationalen Gerichte erst noch genaue Kriterien für die Vorgaben des EuGH bestimmen müssen, wann und wie Löschungen zu erfolgen haben. Es kann ggf. noch Jahre dauern, bis hier Rechtssicherheit für das Löschverfahren besteht.
Löschungswünsche direkt an Google
Fachanwälte empfehlen deshalb, sich mit Löschungswünschen aktuell besser direkt an Google zu wenden. Ein direktes Schreiben an Google zur Löschung von Einträgen hat den Vorteil, dass Google sich innerhalb von zwei Tagen dazu zu äußern muss.
Wichtige Inhalte im Löschungsantrag an Google
Bevor Sie jedoch ein Schreiben als Brief per Einschreiben an Google schicken empfiehlt es sich, folgende Punkte zu klären und einige Dokumente vorzubereiten:
- Als Antragsteller sollten Sie einen Screenshot des betroffenen Links bei Google erstellen und speichern oder ausdrucken.
- Wichtig, der Antragsteller muss sein Interesse an der Löschung begründen und erklären, warum er sich durch die zu löschenden Einträge beeinträchtigt fühlt oder er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht
- Dem Schreiben an Google ist immer eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers beizufügen.
- Google Löschungsantrag per Einschreiben senden
Das Schreiben kann grundsätzlich auch per Email (support-de@google.com) geschickt werden, Anwälte empfehlen jedoch den postalischen Weg als Brief per Einschreiben, damit Google sich nicht mit einer automatisierten Antwort aus der 2-tägigen Äußerungspflicht befreien.
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